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   BVerwG, 22.07.1975 - IV B 68.75   

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BVerwG, 22.07.1975 - IV B 68.75 (https://dejure.org/1975,9129)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.1975 - IV B 68.75 (https://dejure.org/1975,9129)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 1975 - IV B 68.75 (https://dejure.org/1975,9129)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Pflicht der Baurechtsbehörde zur Prüfung etwaiger Möglichkeiten der Abänderung eines gesetzwidrigen Bauwerks - Inhalt des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.06.1973 - IV B 58.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begriff der "öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1975 - 4 B 68.75
    Die weiteren Ausführungen des Berufungsgerichts (UA S. 14), der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verpflichte weder die Baurechtsbehörde noch das Gericht, etwaige Möglichkeiten einer Abänderung des gesetzwidrigen Bauwerks von Amts wegen zu prüfen, stehen im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. außer den vom Berufungsgericht zitierten Beschlüssen vom 29. September 1965 - BVerwG IV B 214.65 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 18] und vom 12. Juli 1973 - BVerwG IV B 58.72 - [Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 25] noch den Beschluß vom 12. Juni 1973 - BVerwG IV B 148.72 - mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 29.09.1965 - IV B 214.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Jagdhütte bzw. Wochenendhaus

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1975 - 4 B 68.75
    Die weiteren Ausführungen des Berufungsgerichts (UA S. 14), der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verpflichte weder die Baurechtsbehörde noch das Gericht, etwaige Möglichkeiten einer Abänderung des gesetzwidrigen Bauwerks von Amts wegen zu prüfen, stehen im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. außer den vom Berufungsgericht zitierten Beschlüssen vom 29. September 1965 - BVerwG IV B 214.65 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 18] und vom 12. Juli 1973 - BVerwG IV B 58.72 - [Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 25] noch den Beschluß vom 12. Juni 1973 - BVerwG IV B 148.72 - mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 12.06.1973 - IV B 148.72

    Annahme einer materiellen Baurechtswidrigkeit auf Grund der fehlenden

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1975 - 4 B 68.75
    Die weiteren Ausführungen des Berufungsgerichts (UA S. 14), der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verpflichte weder die Baurechtsbehörde noch das Gericht, etwaige Möglichkeiten einer Abänderung des gesetzwidrigen Bauwerks von Amts wegen zu prüfen, stehen im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. außer den vom Berufungsgericht zitierten Beschlüssen vom 29. September 1965 - BVerwG IV B 214.65 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 18] und vom 12. Juli 1973 - BVerwG IV B 58.72 - [Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 25] noch den Beschluß vom 12. Juni 1973 - BVerwG IV B 148.72 - mit weiteren Hinweisen).
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